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Spenden von Privatpersonen können gemäß §34 EStG bis zu 3.300 EUR/Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Begünstigung wird gestaffelt gewährt. Von den ersten 1.650 EUR können 50% von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 EUR können gemäß § 10b EStG in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

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